EEG-Umlage 2013
Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen wird die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie § 6 AusglMechAV gedeckt werden.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2013 5,277 ct/kWh.